D -Arztverfahren

Herr Dr. med. Peter Krapf ist als D-Arzt an der besonderen berufsgenossenschaftlichen Heilbehandlung beteiligt.

Die Befähigung und die räumlich/technischen Voraussetzungen durch das Vorhandensein eines Operationsraumes erlauben es uns, Arbeits- und Schulunfälle zu versorgen.

Was ist bei Arbeits- und Schulunfällen zu beachten?

Dies gilt auch bei Unfällen auf dem Weg nach und von der Arbeitsstätte oder Schule! Wenn aufgrund einer Verletzung mit Arbeitsunfähigkeit zu rechnen ist, muß eine Vorstellung bei einem zugelassenen Unfallarzt, wie in unserer Praxis erfolgen. dem Arbeitgeber wird empfohlen, die Mitarbeiter über das Vorhandensein eines Unfallarztes am Ort zu informieren und den Mitarbeiter darüber Kenntnis zu geben, welche Berufsgenossenschaft zuständig ist.